AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOM 28.02.2008

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma „Frankfurter Limousinen Service GmbH“ erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr sowie für Leistungen aus dem Eventmanagementbereich. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote der Frankfurter Limousinen Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Frankfurter Limousinen Service GmbH innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. Die Frankfurter Limousinen Service GmbH ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Die Frankfurter Limousinen Service GmbH bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die Frankfurter Limousinen Service GmbH die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.

§ 3 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die Preise des der Dienstleistung zugrunde liegenden Angebotes. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet. Die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten zu zahlen. Vorauskasse oder Barzahlung im Auto sind ebenfalls zulässig, Vorauskasse bei Neukunden aus dem Ausland die Regel. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald die Frankfurter Limousinen Service GmbH über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Frankfurter Limousinen Service GmbH mit Ablauf der Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Für den Fall, das der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§ 5 Stornierungen
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen zwischen 09:00 – 20:00 akzeptiert. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
Stornogebühren:
Stornogebühren 7-6 Tage vor Bereitstellung  –    25% der Buchung des vereinbarten Betrags
Stornogebühren 5-3 Tage vor Bereitstellung  –    50% der Buchung des vereinbarten Betrags
Stornogebühren ab 48 h vor Bereitstellung    –    75% der Buchung des vereinbarten Betrags
Stornogebühren ab 24 h vor Bereitstellung    –  100% der Buchung des vereinbarten Betrags

§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden
Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

§ 7 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluß
Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen und weitere Dienstleistungen. Die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung/Verjährung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von der Frankfurter Limousinen Service GmbH ist bis höchstens auf den 2-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens der Frankfurter Limousinen Service GmbH müssen schriftlich, innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Auftrages, bei der Frankfurter Limousinen Service GmbH vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Frankfurter Limousinen Service GmbH die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Frankfurter Limousinen Service GmbH ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Frankfurter Limousinen Service GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bonn, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von der Frankfurter Limousinen Service GmbH zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

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